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Umweltverträgliche Entsorgung

Recycling

Umweltverträgliche Entsorgung

Die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie von Batterien und Akkus ist gesetzlich genau geregelt: Sie dürfen unter keinen Umständen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Gerne nehmen wir Ihre Altgeräte, Batterien und Akkus zurück und führen Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen den Entsorgungsträgern zu.

Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren und dadurch die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern.Als Besitzer von Elektro- und Elektronikgeräten dürfen Sie Altgeräte, die Sie entsorgen möchten, nicht gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgen. Altgeräten sind einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diesen Umstand weist das nachstehend dargestellte Symbol hin, welches auf Elektro- und Elektronikgeräten angebracht ist:

 



Diese durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Elektro- und Elektronikgeräte können bei der Erfassungsstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte (z.B. ein Wertstoffhof in Ihrer Nähe) abgeben werden.

Hinweis: Gerne nehmen wir Ihre Altgeräte zurück und kümmern und um die sachgemässe Entsorgung. 

Hinweis:

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Für das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten, die etwa auf einem Altgerät gespeichert sind, sind Sie selbst verantwortlich. 

Hinweise nach dem ChemRRV

Da wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (ChemRRV Anhang 2.15) verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemässer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit beeinträchtigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink und Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Die durchgekreuzte Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.

Rufen Sie uns gerne an.

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